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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 21.09.2003


Stammzellen, Stammhalter, Stammaktie
Gerlinde Behrendt

1000 Fragen zur Bioethik sammelte die Aktion Mensch in den vergangenen Wochen über ihr Internetportal. Im Kaisersaal des Sony Centers wurde über Fragen von Frauen debattiert




"Bin ich eine Rabenmutter, wenn ich keinen Gentest machen lasse?"

-Die Frage stellt sich eine schwangere Frau. Die Teilnehmerinnen der Gesprächsrunde zur Bioethik sind sich an diesem Punkt einig: Prof. Dr. Regine Kollek, Beraterin im Nationalen Ethikrat, rät den Frauen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Die Genforschung hat neue Möglichkeiten der Pränataldiagnostik (PND) eröffnet, die aber niemand in Anspruch nehmen muss. Wenn eine Frau schwanger wird, versuchen viele Menschen aus ihrem Umfeld, Einfluss auf ihre Entscheidungen zu nehmen: Ärzte, Verwandte, Freundinnen, ArbeitgeberInnen wetteifern darin, der werdenden Mutter zu raten, was "normales Kinderkriegen" heute ist. Es findet ein Prozess der Normbildung "von unten" statt, der von unterschiedlichen Akteuren und Interessengruppen gesteuert wird. Von GenforscherInnen werden Frauen als "fetales Umfeld" bezeichnet, dem können sich Frauen nur widersetzen, indem sie von ihrem Recht und ihrer Freiheit zur eigenen Entscheidung Gebrauch machen. Prof. Dr. Anne Waldschmidt, Soziologin an der Universität Köln, erläutert, dass es in Deutschland keinen staatlichen Zwang zur Pränataldiagnostik gibt, die Erfahrungen mit der "Eugenik" in der Nazizeit werden das wohl auch nachhaltig verhindern. Trotzdem müssen sich Frauen mit der gesellschaftlichen Erwartung auseinandersetzen, den "perfekten Nachwuchs" zu erzeugen. Angesichts sinkender Geburtenraten wird der Druck eher noch verstärkt.

Abtreibung nach pränataler Diagnose?

Eine andere Frau hat die Diagnose erhalten, dass ihr Kind behindert sein wird. Sie fragt sich nun, was sie tun soll. Ihr Arzt rät ihr zur Schwangerschaft, sie selbst tendiert gefühlsmäßig zur Abtreibung, sie wünscht sich mehr Hilfen und Beratungsangebote in dieser Situation. Sie befürchtet, dass sie - wie auch immer sie sich entscheidet - von unterschiedlichen Gruppen dafür kritisiert wird: Bekommt sie das Kind, so wird sie als "Dummerchen" abgekanzelt: "Ein behindertes Kind, das muss heutzutage doch nicht mehr sein." Treibt sie den Fötus ab, wird sie damit moralische Kritik auf sich ziehen, nicht nur von religiös motivierter Seite. Wird Frauen in dieser Situation wieder mal der schwarze Peter zugeschoben? Marion Brüssel vom Bund Deutscher Hebammen erläuterte an Beispielen aus der Praxis, dass Frauen in der Schwangerschaft schon frühzeitig mit PND konfrontiert werden und häufig damit überfordert sind, weil sie den Umfang der Therapie unterschätzen und ebenso die Tragweite der Entscheidungen, die getroffen werden müssen.

Andrea Fischer, Gesundheitsministerin a.D., widerspricht dem vehement. "In dieser Situation sind Frauen Handelnde, sie können die Verantwortung übernehmen, selbständig eine Entscheidung treffen und sollen dann aber auch dazu stehen." Frau Fischer kann die Larmoyanz nicht verstehen: "Von den Frauen selbst werden bessere Methoden zur Pränataldiagnostik gefordert, dann beschweren sie sich, dass sie eine Entscheidung treffen müssen."

Wie weit geht das Recht auf selbstbestimmte Reproduktion?

Es ist ein Tabuthema der feministischen Diskussion: in den zwanziger Jahren haben Feministinnen auch "eugenische" Forderungen gestellt: Recht auf freie Sexualität, selbstbestimmte Reproduktion und "gesunde" Kinder. In den USA haben Frauen noch in den vierziger Jahren auf Landwirtschaftsausstellungen die "gesundesten Babies" präsentiert und auszeichnen lassen, auch um ihre Kompetenz in Sachen Reproduktion zu demonstrieren. Der entscheidende Punkt der Diskussion ist die Frage, ob Frauen in der Lage sind, die technischen Entwicklungen für ihre freiwillige Entscheidung zu nutzen, wobei ihre Entscheidungsfreiheit auch Grenzen hat, nämlich da, wo die Freiheiten anderer berührt sind. Frauen sind nicht allein auf der Welt. Magdalena Bogner von der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschland betont denn auch, dass der Artikel des Grundgesetzes, die Menschenwürde ist unantastbar, ein vorgegebener Wert sei, der mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen kollidiert. Ein Widerspruch, der wohl so stehen bleiben muss, denn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ebenfalls eine Forderung der Frauen, die in dieser Diskussion berücksichtigt sein muss. Frau Waldschmidt erläuterte, dass rechtlich gesehen in der Bundesrepublik die genetisch begründete Abtreibung bis zum Schluss der Schwangerschaft zulässig ist und von der Krankenkasse bezahlt wird. Juristisch wird damit nur nachvollzogen, was gesellschaftlich längst Praxis ist. Ärzte können somit auch verklagt werden, wenn nach erfolgter PND ein behindertes Kind zur Welt kommt.

Fazit: Mit der modernen Pränataldiagnostik wird vielen Frauen die Möglichkeit gegeben, frühzeitig auf Reproduktionsrisiken aufmerksam zu werden. Das setzt aber voraus, dass sie sich aktiv an dem Prozess beteiligen, sich informieren. Sie haben das Recht und müssen sich darauf vorbereiten, gegebenenfalls - auch gegen den Druck von außen - eine schwierige Entscheidung zu treffen. Es gibt diese Möglichkeit - das heißt aber auch, dass Frauen PND gegen den Rat ihres Arztes ablehnen, und ihr Kind natürlich zur Welt bringen können.

Weitere Informationen: Stadt der 1000 Fragen der Aktion Mensch


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Beitrag vom 21.09.2003

Gerlinde Behrendt